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Glossar

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen und geben eine Übersicht zu den verschiedenen Themen.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

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Ihr Suncare Linda Team

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Leitfaden erste Schritte - Unser Vorgehen

Sie suchen aktuell einen Intensivpflegedienst für die Versorgung Ihres Kindes, dann sind Sie bei uns goldrichtig.

Aus eigener Erfahrung wissen wir nur zu gut, wie schwer es sein kann ein Team zusammenzustellen. Damit dieser Prozess reibungslos ablaufen kann, möchten wir hier transparent für unsere Klienten und Mitarbeiter arbeiten. 


Im Folgenden ein Paar Schrittanweisungen:


1. Zunächst senden Sie uns eine Anfrage, entweder über unsere Webseite unter „Kontakt“ oder durch die Aufmerksamkeit auf anderen Plattformen.

Bitte achten Sie bei einer Anfrage auf ausreichende Informationen: Alter, Geschlecht, Haupt- und Nebendiagnosen (grob), verordnete Stunden zur häuslichen Krankenpflege, Krankenkasse (Kostenträger) und Stadtteil der Versorgung. 


2. Wir prüfen Ihre Anfrage innerhalb von 3 Werktagen und geben Ihnen Bescheid, ob Sie in unseren Einzugsgebiet liegen und ob wir eine Versorgung zum aktuellen Stand gewährleisten können. 


3. Ggf. möchten wir einen zeitnahen Termin mit Ihnen vereinbaren, bei dem Sie uns und wir Sie kennenlernen können.

Dieses Gespräch findet bei Ihnen in den häuslichen Räumlichkeiten statt (bei dem Patienten), hierbei werden wir uns einen Überblick über die Versorgungs- und Pflegesituation verschaffen. 


4. In Unserer Erstanamnese vermerken wir die Anforderungen an die pflegerischen Leistung und machen uns einen ersten Plan zur Umsetzung der Versorgung. 


5. Es ist nicht immer gewährleistet eine Vollversorgung sofort anzubieten, daher haben wir uns entschieden ein Vorgehen zur gemeinsamen Teamaufstellung mit Ihnen zu planen.

Wir decken soweit die Versorgung wie es uns zum aktuellen Moment möglich ist, in ein bis drei Monaten werden wir Mitarbeiter einstellen, die wir Ihnen vorab auch vorstellen.

Diese Mitarbeiter sind vorzugsweise in Ihrer Nähe und werden primär für Ihr Kind eingesetzt. 


Aber warum dieses Vorgehen?
Uns ist klar geworden, dass es selten (z.B. bei Sterbefällen von Patienten) möglich ist, von dem einen Monat auf den anderen ein volles Team zusammenzustellen.

Wenn Sie schon länger von Pflegediensten abhängig sind, wissen Sie sicherlich auch, dass selbst diese Schwierigkeiten haben eine Volle Versorgung zu garantieren.

Allerdings ist eine Wartezeit von eventuell 1 bis 3 Monaten nichts, wenn man als Eltern dabei mitwirken kann, wer im eigenen Haushalt dabei ist.

Wir möchten in Form von Hospitationen sicherstellen, dass sowohl Sie, Ihr Kind als auch wir mit der Neueinstellung zufrieden sind. 


Wir hatten diese Möglichkeiten leider nie, deshalb Verfolgen wir dieses Vorgehen bisher immer und die Angehörigen sowie die Patienten zeigen eine hohe Zufriedenheit.

Immerhin möchten wir den Angehörigen ermöglichen zu sehen, wer Tag und Nacht in Ihrem Hause verbringt und Ihr Kind pflegt.

Dies ist nicht nur in Ihrem, sondern auch in unserem Interesse. 


I.d.S. sagte die Geschäftsführung

„Ich werde kein Pflegepersonal bei einem anderen Patienten einsetzen, welches ich nicht auch bei meiner eigenen Tochter einsetzen würde.“
 

Was ist ausserklinische Kinder-Intensivpflege

Eine außerklinische bzw. ambulante Intensivpflege bezeichnet die Versorgung von schwerstkranken und/oder -pflegebedürftigen Kindern außerhalb einer Klinik.
Wir versorgen Ihre kleinen Engel zuhause.

Was ist Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB  V

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Leistungen, die ausschließlich von qualifizierten Pflegepersonal erbracht werden dürfen, teilweise auch nur mit Zusatzqualifikationen.

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Diese Zusatzqualifikationen können u.a. ein Beatmungsschein sein.

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Tätigkeiten, die nicht dauerhaft von dem Haus- oder Facharzt übernommen werden können.

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Bei der häuslichen Intensivpflege werden diese Leistungen durch unser spezialisiertes Personal erbracht.

Darunter fallen unter anderem: Gabe von Medikamenten, Injektionen, Katheterisierung, Wund- und Dekubitusversorgung, Absaugen, Wechsel von Trachealkanülen etc. 


Voraussetzung zum Erhalt und Finanzierung der Leistung:
Ihr Kind benötigt ständige Überwachung und ist weitestgehend eingeschränkt (Pflegegrad 4 bis 5), dann sollte Ihr Kinder- oder Facharzt Sie darauf aufmerksam machen.

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Nur der Haus- oder Kinderarzt kann eine Verordnung über häusliche Grund- und Behandlungspflegeleistungen ausstellen, hierbei muss erläutert werden um welche Erkrankung und welche genauen Behandlungsleistungen bei dem Patienten erforderlich sind und aus welchen Gründen er oder die Angehörigen diese nicht selbst erbringen können (§37 Abs. 3 SGB V).

 

Hierbei können Verordnungen von beispielsweise 250 Stunden monatlich bis zu 24 Stunden täglich ausgestellt werden. 


Vorgehen zum Antrag der häuslichen Krankenpflege:
1. Hausarzt stellt die „Verordnung zur häuslichen Krankenpflege“ aus.
2. Angehörige o. Patienten suchen einen Pflegedienst und unterzeichnen die Verordnung. 
3. Pflegedienst füllt als Leistungserbringer die Verordnung aus und unterzeichnet diese auch.
4. Antrag wird zur Krankenkasse geschickt, diese muss die Leistungserbringung in dem Umfang bewilligen und sendet eine Genehmigung an die Pflegedienste.


Vorsicht: Sie sind in der Verantwortlichkeit die Verordnungen fristgerecht zu erneuern (Folgeverordnung).

Denn Verordnungen haben eine maximale Gültigkeit von 6 Monaten. Allerdings können Sie diese Aufgabe auch uns anvertrauen, dafür berechnen wir je nach Standort einen kleinen Betrag.

Dieses Angebot ist freiwillig und soll Ihnen als Angehörigen nur eine Entlastung anbieten.

Ihre Krankenkasse kommt für die Behandlungspflege auf, somit fallen für Sie keine Kosten an. 
 

Was ist Grundpflege nach § 36 SGB § XI

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen zur körperbezogenen Pflege wie z.B. Morgen- und Abendtoilette, Lagerung, Mund- und Körperhygiene, Ernährung, Mobilität etc. außerdem deckt es auch die hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen ab.

Das bedeutet, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr in der Lage ist die Räumlichkeiten sauber und hygienisch zu halten (Staubsaugen, Staubwischen, Wäsche waschen, Betten beziehen, Kochen etc.), dann kann auch hier auf die Pflegesachleistung zurückgegriffen werden.

 

Bei einer Intensivversorgung von 24 Stunden, ist dies unabdingbar und somit inkludiert.

Auch hier fallen für die Betroffenen keine weiteren Kosten an, denn die Grundpflege wird nach SGB XI von der Pflegeversicherung übernommen und umfasst die Pflegegrade 2 bis 5 (§36 Abs. 1 SGB XI).


Umfang der Leistungen in EUR: (§36 Abs. 3 SGB XI)
2. Pflegegrad: Gesamtwert 724 Euro
3. Pflegegrad: Gesamtwert 1.363 Euro
4. Pflegegrad: Gesamtwert 1.693 Euro
5. Pflegegrad: Gesamtwert 2.095 Euro


Je höher die Beeinträchtigung, desto mehr Hilfe wird benötigt. Nach diesen Graden ist also entweder mehr oder weniger monatliche Leistung durch einen Pflegedienst möglich (§36 Abs. 2 SGB XI).

Was ist eine Schulbetreuung?

Intensivpflegerische Versorgung während Eingliederung:


Dies ist möglich und sollte es auch, denn auch schwer kranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Schul- und Eingliederungspflicht.

 

Das bedeutet wir unterstützen Sie und Ihre Kinder während der Schulzeit.

Dies nennt man „Schulbetreuung“, diese ist erforderlich, wenn behandlungspflegerische Leistungen in den Zeitraum der Schulzeit fallen oder die Patienten so instabil sind, dass Sie eine dauerhafte Überwachung benötigen.

 

So können auch Ihre Kinder einen Schultag erleben und Sie als Angehörige wissen Ihr Kind in Guten Händen. 
 

Was ist Pflegegeld und Pflegeberatung?

Der §37 SGB XI „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ beschreibt unter anderem den Antrag und Anspruch auf Pflegegeld.

 

Dieses steht entweder den Eltern (Vormund), dem Patienten selbst oder einem ges. Vertreter zu, natürlich sollte dieses Pflegegeld, egal wem es ausgezahlt wird, dem Wohle des Patienten dienen.

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Folgende Pflegegelder können beansprucht werden:

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1. 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,

2. 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,

3. 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,

4. 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

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Die Gelder sind im §37 Abs. 1 SGB XI beschrieben.

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Um die Pflegegelder zu beziehen, sind die Pflegebedürftigen verpflichtet Pflegeberatungseinsätze durch ambulante Dienste durchführen zu lassen.

Dies gehört zu unseren Leistungen, auch wenn keine Intensivpflege erfolgt.

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1. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind die Einsätze halbjährig fällig

2. Bei den Pflegegraden 4 und 5 sind diese Einsätze vierteljährig fällig

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Sollten Sie die Durchführung der Einsätze innerhalb der genannten Zeiträume nicht sicherstellen, wird Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen, daher ist die kontinuierliche Beratung für Sie von großer Bedeutung.

Diese nimmt generell nicht viel Zeit in Anspruch und sollte auch im Interesse des Pflegebedürftigen nach den Regelungen des §37 Abs. 3 SGB XI erfolgen.

Wir lassen die Einsätze von qualifizierten Pflegepersonal durchführen.

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Sie benötigen einen Beratungseinsatz?

Sprechen Sie uns an!

Was ist ASL (Amyotrophe Lateralsklerose) ?

ASL ist eine bisher nicht heilbare neurologische Erkrankung, hierbei gehen die Nervenzellen im Gehirn und Rückenmark unter, dadurch entsteht eine fortscheitende Lähmung der Muskulatur. Die betrifft häufiger Männer als Frauen und macht sich meistens erst ab dem 50. Lebensjahr bemerkbar, Ausnahmen, die zu einem früheren Ausbruch der Erkrankung führen können sind meist genetisch bedingt.

Es handelt sich um eine Erkrankung des ersten und zweiten Motoneurons im zentralen Nervensystem, hierbei ist das erste Motoneuron für die willkürliche/bewusste Bewegung zuständig. Das zweite Motoneuron (im Rückenmark) sendet diese Signale nerval an die Muskulatur.

Aber welche Symptome haben Betroffene?

Wenn die ersten Symptome auftreten, sind meist schon 50% der Motoneuronen ausgefallen. Zu den typischen ersten Anzeichen o. Symptomen gehören:

  • Muskelschwäche (Parese)

  • Muskelschwund (Atrophie)

  • Muskelsteifigkeit (Spastik)

Meisten entstehen die ersten Symptome in den Körperteilen der Arme und Beine, diese äußern sich in Form von Ungeschicklichkeit, wie z.B. das unbeabsichtigte fallen lassen von Gegenständen oder das häufigere Stolpern und oder hinfallen, ohne, dass es durch äußere Faktoren zum stolpern kam.

Bei jedem Betroffenen können die Symptome stark variieren und sind nicht zu verallgemeinern, beispielsweise gibt es Betroffene, bei denen sich erste Symptome in der Sprachlichkeit oder beim Schlucken äußern. Das bedeutet, dass sie sich schleichend immer weniger gut mündlich ausdrücken können, sollte das passieren entsteht hier eine Dysarthrie. Andererseits Schluckstörungen, schweren Schlucken oder Speichelfluss kann hier ein Anzeichen sein, dies wird Dysphagie genannt.

Die Erkrankung kommt schleichend und endet damit, dass alle motorischen Funktionen versagen, davon ausgenommen sind die Augenmuskulatur, Schließ- und Herzmuskulatur. Eine vollständige Lähmung von Beinen und Armen nennt man Tetraplegie. Die Lebenserwartung variiert stark von Patient zu Patient. Doch ist es möglich eine Steigerung der Lebensqualität und -erwartung hervorzurufen, dies gelingt vor allem durch regelmäßige Arztbesuche, anpassen der Medikamente und ständige Überwachung in der Häuslichkeit. Hierzu empfiehlt es sich für jeden Betroffenen sich einen ambulanten Pflegedienst zu suchen, der diejenigen in ihrer Häuslichkeit betreuen. Zu den Behandlungsmöglichkeiten gehören Atemhilfen in Form von Maskenbeatmung (auch invasive), außerdem die Ernährung durch eine Magensonde, diese eignet sich auch zur Gabe der Medikamente.

Was ist eine Infantile Cerebralparese (ICP) ?

Infantile Cerebralparese (ICP) oder auch „frühkindliche“ Hirnschädigung entsteht meist in der frühen Phase der Schwangerschaft, kurz nach der Geburt oder während der Schwangerschaft. Ursachen sind unter anderem Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft, Infektionen oder Alkohol- und oder Drogenkonsum während der Schwangerschaft (Vergiftung).

Die ersten Anzeichen werden meist direkt nach der Geburt erkannt und sind schwerer Sauerstoffmangel und, oder Hirnblutungen. Folge dieser Symptome sind die Schwäche oder zu starke Muskulatur (Spastik). Dies kann zur völligen Starre der Muskulatur führen oder aber zu übermäßigen Bewegungen.

Behandlung:

Bei jungen Kindern stehen Gymnastikübungen im Vordergrund, im späteren jugendlichen Alter wird eine Versorgung durch einen Medikamentenplan, physio-, ergo- und logopädische Therapie unabdingbar. Auch hier kann eine Versorgung durch qualifiziertes Personal in Form einer häuslichen Intensivpflege sinnvoll sein, besonders, wenn das Kind zur Schule geht und überwacht werden muss.

Was sind Hirntumore ?

Hirntumore sind ein Sammelbegriff für sowohl gutartige als auch bösartige Tumore, die im Gehirngewebe einwachsen. Allgemein sind alle Tumoren, die in der Schädelhöhle wachsen Hirntumoren. Krebs in diesem Sinne sind Metastasen, also Krebszellen, diese versorgen den Tumor und verschlimmern die Symptome bis hin zum Tod.

Durch das Heranwachsen eines Fremdkörpers (hier: Tumor) im Schädelbereich, wird dem Gehirn je nach Größe Platz weggenommen. Außerdem brauchen Tumoren eine höhere Blutzufuhr, das bedeutet, dass die Gefäße sich weiten und der Tumor weiter wachsen kann. Zum abtöten von Krebszellen wird eine Bestrahlung vorgenommen, es können auch mehrere Bestrahlungen nötig sein, die Bestrahlung ist eine Art der Therapie, hierbei werden in regelmäßigen Abständen Termine festgehalten wo der Patient vorstellig wird. Eine Chemotherapie kostet den Körper enorm viel Energie, denn es können nicht nur „schlechte“ Zellen getötet werden, ebenso sterben auch die guten Körpereignen Zellen ab.

 

Typische Symptome eines Hirntumors sind folgende:

  • Krampfanfälle

  • Lähmungen

  • Schluckstörungen

  • Sprachstörungen

  • Und Sehstörungen bis hin zur Vollständigen Erblindung

Patienten, die eine lange Zeit mit so einem Tumor leben, können häuslich intensiv versorgt werden. Pflegekräfte sollen hierbei die Atmung, Vitalzeichen, Medikamentengabe u.ä. erforderliche Behandlungen vornehmen. Dadurch kann eine Verbesserung der Lebensqualität und -erwartung sein. Dies gilt allerdings nur, wenn der Tumor gutartig ist.

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